Politische Gremien

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Die Hessische Gemeindeordnung (HGO §50 ff.) bestimmt, welche politischen Gremien es in einer Kommune gibt.

In der Stadt Idstein gibt es eine Stadtverordnetenversammlung, in der von den Idsteiner Bürgern direkt gewählte Vertreter verschiedener Parteien und Wählergruppierungen aus allen Stadtteilen und der Kernstadt über die für das öffentliche Leben in Idstein relevanten Fragestellungen beschließt.

Für die Stadtteile und Idstein Kern gibt es daneben Ortsbeiräte, die gesetzlich als Beratungsorgan des Magistrats sich um die örtlichen Belange kümmern. Ihre Beschlüsse und Stellungnahmen gehen den Stadtverordneten für deren Beratungen zu.

Der Magistrat bildet den Stadtvorstand und besteht aus dem direkt auf sechs Jahre unabhängig von den Kommunalwahlen gewählten Bürgermeister sowie ehrenamtlichen Stadträten. Er bildet die Spitze der Verwaltung. Den Stadträten können einzelne oder mehrere Dezernate zugeordnet werden, beispielsweise Bau, Bildung, Finanzen, Soziales, Sicherheit, Sport, Umwelt oder Verkehr. Sprecher des Magistrats ist der Bürgermeister. In Idstein gibt es derzeit keine weiteren ehren- oder hauptamtlichen Stadträte oder Dezernenten.

Der Magistrat erarbeitet mit der Verwaltung die Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung, die diese in ihrer Ausschüssen detailliert berät und in der Regel mit einer Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung gibt, der die abschließende Entscheidung obliegt. Die Fachausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung sowie der Ortsbeiräte beraten und beschließen öffentlich. Der Magistrat tagt nicht-öffentlich. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden von den vom Magistrat gefassten Beschlüssen unterrichtet.

Dem Magistrat sind in der HGO (§66) direkte Aufgaben übertragen, die in der Regel keine Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung vorsehen. Ansonsten ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig und die Fraktionen können eigene Anträge stellen. Sie müssen sich auf die Kommune beziehen und die geltenden Gesetze beachten.

Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte werden alle fünf Jahre im Zuge der Kommunalwahl neu gewählt. Der Magistrat wird von der Stadtverordnetenversammlung in der ersten, konstituierenden Sitzung gewählt und soll die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung wiedergeben.

Die Größe von Magistrat und Ausschüssen regelt die Hauptsatzung der Kommune.