Apfelgarten Heftrich
Warum die SPD mehr will als ein einfaches Ja
Das geplante Neubaugebiet „Auf dem Apfelgarten“ in Heftrich ist eines der größten Wohnbauprojekte, die Idstein in dieser Legislatur beschäftigen. 55 Bauplätze auf rund 5,4 Hektar am nordöstlichen Ortsrand. Die SPD-Fraktion hat dem Aufstellungsbeschluss nicht einfach zugestimmt, sondern zehn Forderungen in das Verfahren eingebracht. Warum, erklären wir hier.
Was ist der Apfelgarten?
Das Gebiet „Auf dem Apfelgarten“ liegt am Ortsrand von Heftrich, einem Stadtteil Idsteins. Der Entwickler INIKOM aus Gießen soll das Areal auf eigene Initiative hin erschließen, die Stadt führt das nötige Bauleitplanverfahren durch. Aktuell wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst — das ist der erste formale Schritt, noch weit vor dem eigentlichen Satzungsbeschluss.
Wir wollen das Projekt nicht verhindern
Das muss klar gesagt werden. Die SPD lehnt den Apfelgarten nicht grundsätzlich ab. Wohnraum wird gebraucht, auch in Heftrich. Aber wir stehen in der Verantwortung, dieses Verfahren von Anfang an richtig aufzusetzen. Zehn Punkte haben wir deshalb als Änderungsantrag eingebracht.
Unsere zehn Forderungen und die Fakten dahinter
1. Ortsbeirat Heftrich einbeziehen
Der alte Ortsbeirat hat die Vorlage im Januar 2026 lediglich zur Kenntnis genommen, nicht beraten. Der neu gewählte Ortsbeirat hat das Projekt noch gar nicht auf dem Tisch gehabt. Das ist kein gutes Fundament für ein Verfahren, das die Heftricherinnen und Heftreicher direkt betrifft. Wir bestehen darauf, dass der Ortsbeirat vor dem Aufstellungsbeschluss berät und seine Entscheidung in die weiteren Planungen eingeflossen.
2. Keine Ausweitung über den Flächennutzungsplan hinaus
Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) legt bereits fest, welche Flächen in Heftrich für Wohnbebauung vorgesehen sind. Wir wollen das Bebauungsplanverfahren auf genau diese Flächen beschränken. Wer mehr will, muss das im FNP-Verfahren transparent machen, nicht still durch den Bebauungsplan erweitern.
3. Innenverdichtung vor Außenerschließung
Eine Erweiterung des Plangebiets in der Zukunft soll nur zulässig sein, wenn im selben Maß Leerstände im Ortskern genutzt werden. Das ist kein Maximalismus, das ist das Prinzip, das auf EU-, Bundes- und Landesebene vorgegeben wird.
Tatsächlich ist Flächensparen eines der zentralen Ziele der deutschen Raumordnungspolitik. Bundesweit werden täglich noch immer erhebliche Mengen an Freifläche neu versiegelt, obwohl das politisch erklärte Ziel seit Jahren eine drastische Reduktion dieses Wertes ist. Es darf nicht sein, dass im Ortskern Häuser dem Verfall überlassen werden, während am Ortsrand neue Baugebiete entstehen.
4. Mehrgeschossig statt Einfamilienhäuser
Das vorliegende Konzept priorisiert Ein- und Zweifamilienhäuser. Das verbraucht viel Fläche für vergleichsweise wenig Wohnraum. Eine ortsangepasste mehrgeschossige Bauweise schafft denselben Wohnraum auf deutlich kleinerer Fläche und passt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem, was wir haben.
5. Sozialgeförderte Wohnungen von Anfang an
55 Bauplätze, kein einziger für sozialgeförderten Wohnungsbau. Das ist für uns nicht akzeptabel. Schon beim Projekt Bockshahn und beim Gassenbacherhof fehlte dieser Anteil. Ein drittes Mal können wir das nicht hinnehmen.
Das Land Hessen hat 2025 die Förderung für sozialen Wohnungsbau massiv ausgebaut, mit über 786 Millionen Euro und Förderzusagen für mehr als 5.200 Wohnungen hessenweit. Die Instrumente sind da. Die Stadt muss die Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG) mit Mitteln ausstatten, damit sie Flächenanteile erwirbt und soziales Wohnen ermöglicht.
6. Streuobstgehölze erhalten
Im Plangebiet stehen alte Streuobstgehölze. Der Sachstandsbericht sieht ihre Rodung vor, mit Ausnahmegenehmigung nach §30 BNatSchG und Kompensation. Wir sagen: Das kann nicht die erste Option sein.
Streuobstwiesen sind seit März 2022 bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und beherbergen zusammen rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten. Kompensation ist kein Ersatz für den Verlust vor Ort.
7. Überschwemmungsgebiet freihalten
Im Nordwesten des Plangebiets liegt der Auenbereich eines dem Schlabach tributären Gewässers. Bachauen sind ökologisch bedeutsam und als natürliche Überschwemmungs- und Retentionsflächen unverzichtbar. Sie müssen von Bebauung und Geländemodellierung freigehalten werden.
8. Klimatische Ausgleichsflächen berücksichtigen
Die Stadtklimaanalyse Idstein weist das Plangebiet als klimatische Ausgleichsfläche aus. Kaltluftkorridore und Durchlüftungsflächen sind kein Nice-to-have, sie sind in Zeiten zunehmender Hitzeperioden essentiell für die Lebensqualität im Ort.
9. Infrastruktur mitplanen
Die Bürgerbeteiligung hatte einen Bolzplatz und einen Kinderspielplatz als wesentliche Wünsche formuliert. Beides findet sich im aktuellen Sachstandsbericht nicht wieder. Zusätzlich muss die wachsende Einwohnerzahl durch Nahversorgung, medizinische Versorgung und ÖPNV-Angebote mitgedacht werden.
10. Kita und Grundschule nicht vergessen
Heftrich ist ein wachsender Stadtteil. 55 neue Bauplätze bedeuten mehr Kinder, die Kita- und Grundschulplätze benötigen. Es muss sichergestellt sein, dass auch Kinder aus Kröftel und Nieder-Oberrod weiterhin die Einrichtungen in Heftrich nutzen können. Eine Auslastungsprognose muss Bestandteil des Verfahrens werden.
Das ist Kommunalpolitik für die Zukunft
Wohnraum schaffen und gleichzeitig Fläche schonen, soziales Wohnen ermöglichen und Natur schützen, Infrastruktur mitdenken und Bürger einbeziehen. Das ist kein Widerspruch. Das ist Anspruch an gute Stadtentwicklung.
Die SPD-Fraktion wird das Verfahren weiter aktiv begleiten.
Fragen oder Anmerkungen? Sprich uns an. Ansprechpartner für Stadtentwicklung und Wohnen in der SPD-Fraktion Idstein sind Holger Schmerr und Dr. Rainer Dambeck.

Dr. Rainer Dambeck


