Konstituierende Stadtverordnetenversammlung

Entwicklung des Campusgelände der Hochschule Fresenius

Kurzer Rückblick auf die Beschlüsse der StVV zur Entwicklung des Campusgeländes der Hochschule Fresenius

Die StVV hat am 2.11.2017 mit 30 Ja/ 4 Nein /1 Enthaltung und am 5.11.2020 mit 26 Ja/ 5 Nein/ 0 Enthaltung, also jeweils mit sehr deutlichen Mehrheiten der Entwicklung des Campus-Geländes der Hochschule Fresenius zugestimmt.

Welche Änderungen sind nun in der Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Entwicklungskonzepts des Campusgelände (DS 046/2023) enthalten?

1. Das Parkhaus soll nicht auf dem jetzigen Parkplatz Wagener Str., sondern auf dem Gelände der ehemaligen Post, das im Eigentum der Hochschule Fresenius steht, errichtet werden.

2. Auf dem Parkplatz Wagener Str. soll der Neubau eines Bürogebäudes einschließlich Forschungs- und Lehrräumen entstehen.

3. Der Hochschule Fresenius wird das Recht eingeräumt, auf dem Grundstück Parkplatz Wagener Str. ein Erbbaurecht zugunsten des Kooperationspartners Process (Ing) zu bestellen.

Wie bei den Beschlüssen 2017 und 2020 stehen wir am Beginn eines Verfahrens zur Aufstellung eines B-Planes. Die Übertragung des Eigentums an die Hochschule Fresenius ist wie im Jahr 2017 und 2020 an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Die wichtigste aufschiebende Bedingung ist ein Satzungsbeschluss der StVV, aber auch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, in dem die Verpflichtungen der HS Fresenius, die im öffentlichen Interesse liegen wie z.B. öffentliche Parkplätze in der gleichen Anzahl wie jetzt auf dem Parkplatz Wagener Str. im neu zu errichtenden Parkhaus auf Kosten der Hochschule. Was sich auch nicht verändert hat, ist die grundsätzliche Ablehnung der Grünen zum Bau eines Parkhauses und die Auffassung, dass auf dem Parkplatz Wagener Str. eine andere Nutzung sinnvoller ist.

Holger Schmerr

Holger Schmerr

Stadtverordneter

Für die SPD erfolgten die Redebeiträge zur Entwicklung des Campusgelände der Hochschule Fresenius von Holger Schmerr in der Stadtverordnetenversammlung.

Weshalb die SPD für die aktualisierte Campusentwicklung der Hochschule Fresenius?

Wie die ehemalige Bauschule hat die Hochschule Fresenius für die Stadt Idstein eine besondere Bedeutung, für die uns andere Städte beneiden. Es liegt im besonderen Interesse der Stadt, dass die Hochschule Fresenius auch mittel- und langfristig am Standort Idstein bleibt und sich entwickeln kann. Im Wettbewerb mit anderen Standorten wie Hamburg, Köln oder München gilt es die Vorzüge und Chancen des Standortes Idstein zu nutzen. Das Projekt Campus Entwicklung in Idstein passt hervorragend in die langfristige Strategie der Hochschule Fresenius. Der Campus wird attraktiver, die Kooperation mit dem Unternehmen Process (Ing ), einem frühen start-up Unternehmen aus der Hochschule Fresenius heraus, wird das Studien- und Weiterbildungsangebot der Hochschule gerade im MINT Bereich deutlich verbessern, zudem erfolgt eine Standortsicherung für ein sehr stark wachsendes Unternehmen im Process-Engineering Bereich der Biochemie . Ein Startup Unternehmen in direkter Verbindung mit der Hochschule ist gerade für die Attraktivität und den Bestand der Hochschule in Idstein, ein dickes Pfund im Vergleich mit Anderen.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir gemeinsam beschlossen haben Idstein als Hochschulstadt auszuweisen. Es sollte also in unserem Interesse sein konstruktiv und freundschaftlich mit Fresenius umzugehen.

Positionierung der Grünen zum Projekt Campus- Entwicklung der Hochschule Fresenius

Die Grünen sind der Auffassung, dass der Bau eines Parkhauses in der Innenstadt von Idstein mit den Zielen einer Verkehrswende nicht zu vereinbaren ist. Konsequent zu Ende gedacht würde auch die bald beginnende Sanierung der Tiefgarage Löherplatz und die weitere Errichtung von Stellplätzen in der Innenstadt den Zielen der Verkehrswende widersprechen und müsste daher unterlassen werden.

Die Zahl der zugelassenen Autos steigt weiter auch in Idstein. 57 % aller Wege in Deutschland und 75 % aller Personen-Kilometer werden in Deutschland mit dem Auto zurückgelegt, im ländlichen Raum sogar zu bis 70 % aller Wege. Die Ziele der Verkehrswende – Vermeidung von Verkehren und höhere Nutzung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fuß Verkehr) lassen sich nur mit den Menschen erreichen. Eine kommunale Verbotspolitik – dazu gehört auch das Verbot zum Bau von Parkhäusern – ist nicht dazu geeignet, die Ziele der Verkehrswende in Idstein zu erreichen.

Der Bau eines Parkhauses auf dem Gelände der Hochschule Fresenius soll dazu dienen, das vorhandene Parken auf dem Campus in das Parkhaus sowie die vorhandenen Parkplätze auf dem Parkplatz Wagener Straße zu verlagern sowie für die Ansiedlung eines Unternehmens und die Errichtung eines Weiterbildungszentrums die erforderlichen Stellplätze zu schaffen. Damit wird eine vorhandene Fläche für drei Zwecke sehr effektiv genutzt.

Die Grünen sind weiterhin der Auffassung, der Bedarf von Parkplätzen für die Hochschule Fresenius sollte über freie Parkplätze in den Tiefgaragen der Stadt gedeckt werden. Es ist zutreffend, dass die Parkplätze in den Tiefgaragen der Stadt nicht so genutzt werden wie es möglich ist. Dies liegt aber auch daran, dass die Qualität und die Erreichbarkeit dieser Parkplätze nicht optimal sind Durch die Sanierung der Tiefgarage Löherplatz soll dies verbessert werden. Wir benötigen diese Parkplätze, um Verlagerungen von den Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen, nicht dafür der Hochschule Fresenius und der Process (ING ) dies als Verpflichtung aufzuerlegen.

Die Grünen vermissen ein Mobilitätskonzept. Es ist richtig, dass bisher nur Stichworte für ein Mobilitätskonzept und ein betriebliches Verkehrsmanagement vorliegen, Es sind aber die richtigen Stichworte. Die Hochschule Fresenius ist aufgefordert, in den Planungen bis hin zum Satzungsbeschluss diese Stichworte zu konkretisieren und in ein umfassendes Mobilitätskonzept aufzunehmen. Die Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes müssen verpflichtend in einen städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

Nach Auffassung der Grünen gibt es schließlich für die Nachnutzung des Parkplatzes Wagner Str. und des ehemaligen Postgeländes sinnvollere Nutzungen. Die Grünen stellen sich eine Verbindung von Wohnen, Parken – also doch Parken – und auch möglichst Gewerbe vor. Es ist unbestritten, dass wir in Idstein in den nächsten 12 Jahren einen großen Bedarf für den Bau von Wohnungen, insbesondere auch für öffentlich geförderte Wohnungen haben. Dazu sind im Stadtentwicklungskonzept Idstein 2035 Flächen ausgewiesen. Natürlich gehört dazu auch die Innenverdichtung. An der Stelle Parkplatz Wagenerstr. und auf dem ehemaligen Postgelände – und nur dort !! – gibt es jedoch Möglichkeiten, die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegen und daher umgesetzt werden sollten.

Außerdem ist in dem aktuell vorliegenden Vorhaben das Thema Wohnen gar nicht Bestandteil. Man kann einem Vorhabenträger nicht vorschreiben, dass er Wohnungen errichten soll, wenn er Parkraum und Gewerbeflächen schaffen will. Die SPD Idstein sieht in dem Antrag „Ideenwettbewerb Parken und Wohnen gemeinsam mit der Hochschule Fresenius“ (DS 147/2021) nur einen Verhinderungs- und Behinderungsantrag. Wir lehnen daher den Antrag ab.

Beschluss der Drucksache Nr. 046/2023 zur erneute Fortschreibung der Entwicklungskonzeption Campusgelände Hochschule Fresenius in der Stadtverordnentenversammlung am 20. Juli 2023

1. Die erneute Fortschreibung der Entwicklungskonzeption für das Campusgelände der Hochschule Fresenius einschließlich dem Neubau eines Parkhauses auf dem Campus im Bereich der ehemaligen Post und dem Neubau eines Bürogebäudes einschließlich Forschungs- und Lehrräumen auf dem städtischen Parkplatz Wagener Straße, Idstein (Anlage 1 zur Drucksache-Nr. 046/2023) wird zur Kenntnis genommen.

2. Auf Grundlage der erneuten Fortschreibung der Entwicklungskonzeption für das Campusgelände der Hochschule Fresenius werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein vom 2. November 2017 (Drucksachen-Nrn. 139/2017, 158/2017, 197/2017 und 210/2017) und vom 05. November 2020 (Drucksache-Nr. 184/2020) neu gefasst.

3. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hochschule Fresenius“ inklusive des Parkplatzes Wagener Straße, Gemarkung Idstein, Flur 6, Flurstück 81/1, wird auf Grundlage der aktualisierten Planung (Anlage 1 zur Drucksache-Nr. 046/2023) gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Vor einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Planung zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Freigabe vorzulegen. Bei der Überarbeitung der Planung ist eine stadtverträgliche Lösung zu entwickeln.

4. Der aktuelle Stand des Mobilitätskonzeptes für den Campus der Hochschule Fresenius (Anlage 2 zur Drucksache-Nr. 046/2023) wird zur Kenntnis genommen.

5. Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Hochschule Fresenius auf Grundlage des aktuellen Standes des Mobilitätskonzeptes für den Campus der Hochschule Fresenius (Anlage 2 zur Drucksache-Nr. 046/2023), die Entwicklungskonzeption für das Campusgelände weitergehend mit einem internem Mobilitätsmanagement zu verbinden, mit dem Ziel den PKW-Verkehr und den PKW-Parkplatzbedarf zu reduzieren, der durch den Betrieb der Hochschule in Idstein veranlasst wird.

6. Die Stadt Idstein begrüßt und unterstützt den Ausbau des Hochschul-Campus in Idstein auf Grundlage der aktualisierten Planung (Anlage 1 zur Drucksache-Nr. 046/2023). Die Stadt Idstein wird der Hochschule Fresenius das Grundstück Parkplatz Wagenerstraße, Gemarkung Idstein, Flur 6, Flurstück 81/1 für die Umsetzung der angestrebten Entwicklung zur Verfügung stellen, wenn eine Planung in der Stadtverordnetenversammlung vorliegt und beschlossen wird. Diese Planung muss auch den Erhalt der Anzahl der derzeit öffentlich verfügbaren Parkplätze unter Beibehaltung der jeweils geltenden Parktarife der Stadt Idstein enthalten.

7. Die Stadt Idstein verkauft der Hochschule Fresenius gem. GmbH das Grundstück des Parkplatzes Wagener Straße, Gemarkung Idstein, Flur 6, Flurstück 81/1 mit einer Größe von 2.229 m² zum Zweck der Bebauung mit einem Bürogebäude einschließlich Forschungs- und Lehrräumen im Sinne der Campusentwicklung.

a) Der Verkauf erfolgt zum aktuellen Bilanzwert und wird mit folgenden aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen:

– Die Hochschule Fresenius reicht die Machbarkeitsstudie zum Bau eines Parkhauses auf dem Areal der ehemaligen Post sowie eine Machbarkeitsstudie zum Bau eines Bürogebäudes einschließlich Forschungs- und Lehrräumen im Sinne der Campusentwicklung auf dem Grundstück des Parkplatzes Wagener Straße, die jeweils von ausgewiesenen Fachbüros zu begleiten ist, bis zum 31. Dezember 2025 bei der Stadt Idstein ein.

– Im Rahmen der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie reicht die Hochschule Fresenius ein Verkehrs- und Immissionsgutachten bis 31. Dezember 2024 ein.

– Das Verfahren zur Änderung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes, der sowohl für den Bau eines Parkhauses auf dem Areal der ehemaligen Post sowie für den Bau eines Bürogebäudes einschließlich Forschungs- und Lehrräumen im Sinne der Campusentwicklung auf dem Grundstück des Parkplatzes Wagener Straße erforderlich ist, ist mit einem Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein abgeschlossen worden.

– Bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingungen verbleibt das Grundstück sowie der öffentliche Parkplatz an sich sowohl in der Nutzung als auch in der Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Idstein.

Mit der Vorlage der Machbarkeitsstudien soll auch eine Fortschreibung des aktuellen Standes des Mobilitätskonzeptes der Hochschule (Anlage 2 zur Drucksache-Nr.046/2023) vorgelegt werden.

b) In den Grundstückskaufvertrag sind folgende weitergehende Regelungen aufzunehmen:

– Für den Fall, dass die Hochschule Fresenius binnen 12 Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplanes keinen Bauantrag für die Errichtung eines Parkhauses auf dem Areal der ehemaligen Post einreicht oder binnen 24 Monate kein Bauantrag für den Bau eines Bürogebäudes einschließlich Forschungs- und Lehrräumen im Sinne der Campusentwicklung Grundstück auf dem Grundstück des Parkplatzes Wagener Straße eingereicht wird, steht der Stadt Idstein ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu.

– Die Hochschule Fresenius wird für das Grundstück Parkplatz Wagener Straße ein Erbbaurecht zu Gunsten des Kooperationspartners bestellen, der das Gebäude auf diesem Grundstück errichten und nutzen wird. Das Erbbaurecht soll zur Eintragung gebracht werden, sobald die aufschiebenden Bedingungen gemäß a) eingetreten sind und die Hochschule Fresenius Eigentümerin des Grundstücks Parkplatz Wagener Straße geworden ist und das Rücktrittsrecht der Stadt Idstein vom Kaufvertrag erloschen ist.

– Die Hochschule Fresenius gem. GmbH räumt der Stadt Idstein ein im Grundbuch gesichertes Rückkaufsrecht für den Fall ein, dass das einmal errichtete Bürogebäude einschließlich Forschungs- und Lehrräumen in seiner Nutzung geändert wird und dabei nicht in Sinne der Campusentwicklung verwendet werden würde. Das Rückkaufsrecht erhält Rang nach dem Erbbaurecht. Für den Fall, dass die Stadt Idstein das Erbbaurecht nicht übernehmen will, verpflichtet sich die Hochschule Fresenius die das Rückkaufsrecht auslösende Nutzungsänderung als Heimfallgrund im Erbbaurechtsvertrag zu vereinbaren.

– Die Hochschule Fresenius gem. GmbH räumt der Stadt Idstein ein im Grundbuch gesichertes Rückkaufsrecht für den Fall der Aufgabe der Hochschulnutzung am Campus Idstein ein. Das Rückkaufsrecht erhält Rang nach dem Erbbaurecht. Für den Fall, dass die Stadt Idstein das Erbbaurecht nicht übernehmen will, verpflichtet sich die Hochschule Fresenius die das Rückkaufsrecht auslösende Aufgabe der Hochschulnutzung im Erbbaurechtsvertrag mit einem Anspruch auf Aufhebung des Erbbaurechts zu belegen.

– Die Hochschule Fresenius gem. GmbH räumt der Stadt Idstein ein im Grundbuch gesichertes Vorkaufsrecht an dem Grundstück ein. Das Vorkaufsrecht soll nicht gelten, wenn ein Verkauf innerhalb der Konzernstruktur der Hochschule Fresenius/COGNOS AG oder mit Projektpartner im Sinne der aufgezeigten Campusentwicklung vollzogen wird.

– Für den Fall des Rückkaufs wird vereinbart, dass für den Bodenwert ein eventueller Rückkauf zum jetzigen Grundstückspreis in Höhe von 802,44 € erfolgt.

8. Die Kosten für die Grundstücksübertragungen und Planänderungen werden von der Hochschule Fresenius übernommen.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt Ja: 25 Nein: 11 Enthaltung: 1